Guten Morgen onemeterboy, aka Jusuf!
Vorab schonmal danke für deine detaillierte Antwort auf meinen Beitrag.
Natürlich möchte ich versuchen, dir eine ebenso sachliche, detaillierte Antwort zu liefern.
Ich möchte dir hier nochmal eine vereinfachte Definition der Begriffe "üble Nachrede" und "Verleumdung" aufzeigen, um sicher zu gehen, dass wir beide auf dem gleichen Wissenstand sind.
1. Üble Nachrede:
Hierbei handelt es sich um das Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen über eine andere Person, die dazu geeignet sind, diese verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, obwohl die Tatsachen nicht bewiesen sind. Die Tatsachen müssen geeignet sein, das Ansehen der betroffenen Person erheblich zu beeinträchtigen. Üble Nachrede ist in Deutschland eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
2. Verleumdung:
Bei der Verleumdung geht es einen Schritt weiter als bei der üblen Nachrede. Hier verbreitet jemand wissentlich unwahre Tatsachen mit dem Ziel, jemanden zu schädigen. Die Person, die die unwahren Tatsachen verbreitet, weiß also, dass sie nicht der Wahrheit entsprechen. Auch Verleumdung kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Nun folgend möchte ich zu deinen einzelnen Argumenten Stellung beziehen.
In meiner Definition von übler Nachrede ist klar zu erkennen, dass die Bezeichnung als "Troll" als üble Nachrede zu deklarieren ist.
Diese Unterstellung deinerseits ist nämlich in der Lage, die öffentliche Meinung von "Hans" herabzuwürdigen.
Auch ist diese Unterstellung in der geeignet, das Ansehen von Hans auf GrieferGames erheblich zu beeinträchtigen.
Wieso?
1. Wer vertraut einem Troll?
2. Wer kauft bei einem Troll?
3. Wer möchte mit einem Troll in Kontakt stehen?
Auch ist in den Definitionen zu erkennen, dass deine Unterstellung nicht unter Verleumdung fällt, da wie du auch angemerkt hast, du die klare Intention nicht kennst.
Dennoch ist deine Bezeichnung als "üble Nachrede", oder wie auf GrieferGames als "Rufmord" bezeichnet, zu deklarieren.
Wenn du nun der Meinung bist, dass diese Unterstellung nicht als Rufmord zu deklarieren ist, würde ich gerne von dir wissen, woran in diesem Fall der unterschied darin liegt, einen Nutzer unwissentlich als "Scammer" zu betiteln, oder, jemanden als "Troll" zu betiteln.
Des Weiten bist du nicht in der Lage zu entscheiden, ob diese Frage unter politische Provokation fällt, da du, wie du selbst erwähnt hast, die Intention dahinter nicht kennst.
Eine Solche Frage kann nicht nur gestellt werden, um das Thema ins lächerliche zu ziehen und/oder zu provozieren, sondern auch dazu anregen, sich nochmals mit diesem Thema zu beschäftigen, eine positivere Sichtweise darauf zu erhalten und somit die Akzeptanz für LGBTQ erhöhen.
Du schreibst, dass es nirgendswo steht, dass "Rufmord" verboten ist. Das stimmt vermutlich, da Rufmord kein eigener bzw. richtiger Tatbestand ist.
Üble Nachrede hingegen schon. Unabhängig davon, ob das im GrieferGames-Regelwerk steht, oder nicht.
Das ist deutsches Strafrecht.
Auch schreibst du, ich hätte dir Unterstellt, du hättest einen Regelverstoß begangen.
Das ist Falsch.
Ich schrieb, dass ich der festen Überzeugung bin. Das ist meine Meinung.
Hier liegt auch der Unterschied. Ich habe klar festgehalten, dass dies meine Meinung ist. Du hingegen hast "Hans" als Troll betitelt, ohne das Wort "Meinung" auch nur Erwähnt zu haben.
Beispielsweise hättest du schreiben können, dass du der Meinung/der Überzeugung bist, dass "Hans" ein Troll ist.
Hättest du darauf Hingewiesen, dass das nur deine Meinung ist, hätten ich mich nicht dazu gezwungen gefühlt, einen Beitrag ins Forum zu schreiben.
Da es meine Meinung ist, ist dies nicht als üble Nachrede zu deklarieren. Somit ist es auch kein Startkick-Grund.
Folgend möchte ich dich noch bitten, mir nicht mehr zu Unterstellen, dass ich dir etwas unterstellt hätte.
Nun, zum "prahlen" meinerseits.
Schon wieder unterstellst du etwas.
Und zwar, dass ich damit geprahlt hätte, jemanden mehrere Frakturen zugefügt zu haben.
Das ist so aber nicht ganz richtig und fernab vom Kontext.
Wie bereits im Chat erwähnt, war das notwendig, um mein eigenes Leben zu retten. Dass ich hier auch darauf eingehe, wie ich aus dieser Situation entkommen konnte (Und da war viel Glück im Spiel), ist keinesfalls als Gewaltverherrlichung einzustufen.
Wie auch die Kripo und mein Anwalt bin ich der Meinung, dass meine Aktion angemessen und keinesfalls verwerflich war.
Sicherlich wird es einen Paragraphen geben, der Gewalverherrlichung klar abgrenzen. Aber das ist meiner Meinung nach ebenfalls nicht relevant, da es keine Gewaltverherrlichung meinerseits war.
Nochmals möchte ich dich darum bitten, nicht über diese Situation zu Urteilen und/oder mit Vorhaltungen zu machen, bevor du die Situation nicht kennst.
Gerne bin ich auch bereit, dir die Vorgeschichte und den genauen Ablauf zu erklären.
Falls du das möchtest, ist es für mich allerdings wichtig, dies privat zu erledigen.
Ich freue mich auf deine Antwort.
MfG.
Beiträge von Der__Bayer
Support- und Community-Themen werden lediglich über unseren Discord-Server abgewickelt, wo ihr uns schneller und unkomplizierter erreicht.
Meldet euch einfach dort, wenn ihr Fragen oder Anliegen habt: https://discord.griefergames.net/