Und jetzt? xD
Das spielt keine Rolle xD
Vielleicht solltest du dich einfach mal mit der aktuellen Rechtslage auseinandersetzen xD
"(Zitat) Ausnahmsweise kann freilich anderes gelten, wenn sich der Informationsinteressent in einer notwehrähnlichen Lage befindet und die Informationen braucht, um größeres Unrecht zu verhindern. Das gilt z. B. in Fällen der Beweisnot, wenn ein Prozessgegner im Prozess bestreitet, was er im Vier-Augen-Gespräch nicht bestreiten kann und dem Informationsinteressenten die Beweismittel fehlen. In solchen und ähnlichen Fällen kann es als „fromme List“ erlaubt sein, ein Telefongespräch heimlich mitzuschneiden oder mitzuhören oder einen Zeugen im Nachbarzimmer oder hinter einem Vorhang zu verstecken. (Zitatende)"
(Quelle: A.A. BGH JZ 1991, 927 mit abl. Anm. Helle.
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/…_am_Telefon.pdf)
JUST SAYING!