Die Sachen mit dem Scammen ist wie mit Alkohol und Auto
Man kann bis zu einer gewissen Grenze Alkohol trinken und Autofahren ohne bestraft zu werden. Wird man erwischt kommt es drauf an wie viel man getrunken hat und wie das Verhalten ist.
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
( Auszug von der Internetseite : https://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/ )
Genauso ist es mit Scammen. Man darf Scammen aber sollte man erwischt werden muss man mit einer Strafe rechnen. Sollte dann noch das Verhalten auffällig sein wird die Strafe höher.