Bei einer Versteigerung sehe ich das anders. Verschreibt man sich muss man dafür haften. Bei einer Versteigerung ein Gebot zurückziehen geht meiner Meinung nach gar nicht.
Wenn man sich im Privatchat verschreibt, finde ich das harmloser.
Scam auf keinen Fall, Fakegebot ja - wenn man es streng sieht.
Wenn also spawner versteigert wird und du statt 160,5k 1605k schreibst zahlst du ihm dann auch die 1,6 mio oder sagst du "hab mich verschrieben sry"
Ich kontrolliere solch hohe Gebote mehrfach bevor ich sie abgebe. Eventuell würde ich versuchen mit dem Verkäufer zu sprechen und klar zu machen, dass ich mich verschrieben habe. Wenn der Verkäufer die Entschuldigung nicht akzeptiert, dann muss ich den gebotenen Preis auch zahlen! Und das würde ich auch!