Beiträge von EsmoD
Support- und Community-Themen werden lediglich über unseren Discord-Server abgewickelt, wo ihr uns schneller und unkomplizierter erreicht.
Meldet euch einfach dort, wenn ihr Fragen oder Anliegen habt: https://discord.griefergames.net/
-
-
-
Man könnte Labyrint mit versteckten Türen/Abkürzungen machen
-
-
Pepsilinekatze ParcourJumper Flexi97
Das Geld würde in die Com Farm p h Creeper auf CB22 fließen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Graf_Tunnelfreak Flexi97 wetziGer
Die Kohle würde gut in unsere Com Farm investiert sein
-
-
-
-
Außerdem hast du den Halloween Skin nicht automatisch bekommen. Dafür hast du selber /halloween eingeben müssen. Also ganz klar Eigenverschulden. Indem Fall wird nichts erstattet.
Habe ich nie eingegeben..... kannte den Befehl bis jetzt nicht
Außerdem hast du den Halloween Skin nicht automatisch bekommen. Dafür hast du selber /halloween eingeben müssen. Also ganz klar Eigenverschulden. Indem Fall wird nichts erstattet.
Mein Kollege brauchte meinen Account um sich Geld zu überweisen, sollte das wirklich der Fall sein das man diesen Befehl eingeben muss und er das getan habe werde ich natürlich alles zurücknehmen
Außerdem hast du den Halloween Skin nicht automatisch bekommen. Dafür hast du selber /halloween eingeben müssen. Also ganz klar Eigenverschulden. Indem Fall wird nichts erstattet.
Sooo /Halloween wurde nicht eingegeben, desertieren möchte ich dich auf einen Auszug aus den News hinweisen
-
Du kaufst die Kisten, diese hast du bekommen

Ja mit Mängel
Das wäre dann Betrug da es hier um Echtgeld geht und nicht um eine imaginäre ingame Währung
Schau mal Paragraf 2. Abs. 2
Wir reden hier noch von Serverlags, Serverfehlern oder Eigenverschulden, die Schuldfrage liegt ganz klar an dem von GG erzwungenen Skinwechsel und wäre dieses gut gemeinte Idee seitens des Teams nicht gewesen hätte ich keine verbuggte Items oder hätte ich den Skin selbst geändert und wäre es mein Verschulden würde mich garnicht beklagen. Ich bezahle hier mit echt Geld eine Leistung die ganz klar nicht erbracht ist wo GG in der Sachmängelhaftung steht.