Bei so einer Unterstellung werfen Sie eine Straftat vor, die nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) als falsche Verdächtigung gewertet werden kann.
Eine Unterstellung kann je nach Kontext als üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder als Verleumdung gemäß § 187 StGB geahndet werden.
Wer so handelt, macht sich strafbar. Kommt es zur Anzeige, kann das mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft werden. Bei öffentlichen Straftaten ist sogar Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren möglich.
Cringelord
wäre ich froh wenn du mit dieser Motivation für die Schule arbeiten würdest mein Sohn
Bro hab Gimnasial 1,3 xD