Hey,
ich will ein Grundstück beantragen, das ich damals an jemanden verkauft habe. Das GS ist ausgehöhlt und ist so weit gar nicht bebaut, da eine gute Erinnerung am GS bei mir lastet, würde ich das GS gerne beantragen. Der Besitzer des GS ist ebenfalls nicht aktiv, wodurch ich denke, dass das kein Problem darstellen sollte. Vielen Dank!
MfG