Eine Absolute Mehrheit einzuführen, wäre gut und einfach logisch. Im RL benötigt man für Abstimmungen ja auch nur absolute Mehrheiten.
Nicht unbedingt. Für gesellschaftskritische Änderungen, so nenne ich es mal, wie Änderungen des Grundgesetzes (Ausnahme sind §1-§20) wirde im Bundestag zum Beispiel eine 2/3 Mehrheit benötigt.