Du irrst dich, nur weil etwas lange her ist, ist es nicht ungeschehen. Genauso ist es auch, wenn ein Scamm wieder entschädigt wurde. Deswegen hat der Scamm trotzdem stattgefunden. Es ist also kein Rufmord, wenn man dich einen Scammer nennt. Du kannst lediglich darauf verweisen, dass es schon 2 Jahre her ist.
hä ich es nichtmal gesagt, dass es ungeschehen ist?! Wo hast du das bitteschön gelesen. Da steht doch lediglich, dass er verjährt ist. Das heißt einfach nur, dass es schön eine längere Zeit her ist. So ein unnötiger Beitrag, ich fass es nicht
Rufmord besagt, dass eine Anschuldigung unwahr wäre, eine falsche Behauptung. Die Aussage, dass du ein Scammer bist, da du schonmal gescammt hast, ist aber wahr. Also liegt kein Rufmord vor. Hättest du niemals gescammt, dann wäre es Rufmord.
Gern erkläre ich dir ein anderes Mal, wo du die Bedeutung von Wörtern nachschlagen kannst. Fürs erste empfehle ich dir duden.de ![]()