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Lordvarus Ticketsystem hat kein Impressum und keine Datenschutzerklärung.

    • Sonstiges
  • MarioZocker
  • 14. Oktober 2019 um 00:03
  • Geschlossen

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  • MarioZocker
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    • 14. Oktober 2019 um 00:03
    • #1
    Was ist dein grundsätzlicher Vorschlag?
    Die Seite

    https://lordvarus.de/ticket/index.php

    mit Impressum und Datenschutzerklärung versehen.
    Wie sollte er im Detail funktionieren?
    Link setzen.

    Ich konnte diese Links zumindest nicht finden.
    Welche positiven Effekte bringt dieser mit sich?
    Ich möchte das gerne nutzen.

    Wüsste dann aber gerne, was mit meinen Daten aus meiner Registrierung so alles geschieht.

    Kein Impressum und keine Datenschutzerklärung auf https://lordvarus.de/ticket/index.php.:(

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    • 14. Oktober 2019 um 00:48
    • #2

    Heyho MarioZocker,

    Der Betrieb rein privater Webseiten ohne Gewinnabsicht ist auch ohne ein Impressum zulässig. ;)

    Eine Impressumspflicht/Anbieterkennzeichnung ist gemäß §5 TMG hier also nicht erforderlich, da auf der Seite selbst keine Dienstleistung gegen Entgelt angeboten wird; eine gewerbliche Nutzung somit ausgeschlossen ist.

    Bezüglich der Datenschutzerklärung muss ich zustimmen. ?(

    Diese wird in dem Moment erforderlich, indem man seinen Account mit Minecraft-Name & Mail-Adresse registriert (Zuordnung persönlicher Daten) und diese Daten über die Webseite gespeichert & verarbeitet werden.


    Als "Betreiberin" einer eigenen Homepage habe ich mich diesbezüglich informieren müssen. X/

    Da ich meine Inhalte werbefrei (sämtliche Werbung der Seite unterliegt dem Hoster, welcher eigenes Impressum führt) anbiete & keine entgeltliche Dienstleistung anbiete, benötige ich kein Impressum.

    Die Datenschutzerklärung konnte ich mir sparen, nachdem ich das Kontaktformular entfernte. Somit werden auf der Seite keine personenbezogenen Daten mehr erhoben/verarbeitet.
    Für mein kürzlich erfolgtes Event mit Verlosung wiederum, musste ich darauf zurückgreifen und eine DSE in das Formular einbinden, da ich Mail-Adressen und Accountnamen (Minecraft & Forum) abfragte, welche sich zweifelsfrei zuordnen ließen.

    Es sind manchmal die "Kleinigkeiten", die etwas ausmachen. De facto macht aber auch eine Datenschutzerklärung auf einer solchen Seite keine größere Auswirkung, da dort ein typischer DSGVO-konformer Standardtext eingefügt wird, in welchem auf die gesetztlichen Rechte hingewiesen wird. Alles weitere... :rolleyes:


    Grüße

    :50U7R34P3R: 50U7R34P3R aka SouIReaper :50U7R34P3R:

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  • MarioZocker
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    • 14. Oktober 2019 um 01:08
    • #3
    Zitat
    Der Betrieb rein privater Webseiten ohne Gewinnabsicht ist auch ohne ein Impressum zulässig.

    Da ist sehr schnell vorbei, weil "Privat" hier ziemlich streng ist. Auch Websiten ohne gewerblichen Nutzen brauchen evtl. ein Impressum (z.B. dann, wenn sie Content bereitstellen oder eine Meinung vertreten wird).

    Ich würde immer ein Impressum draufpacken (es sei denn, es ist hinter einer .htaccess, wovon das Passwort nur im Familienkreis ist). Macht sich besser und wirkt seriöser. :)

    Zitat


    Diese wird in dem Moment erforderlich, indem man seinen Account mit Minecraft-Name & Mail-Adresse registriert (Zuordnung persönlicher Daten) und diese Daten über die Webseite gespeichert & verarbeitet werden.

    Zitat


    Die Datenschutzerklärung konnte ich mir sparen, nachdem ich das Kontaktformular entfernte. Somit werden auf der Seite keine personenbezogenen Daten mehr erhoben/verarbeitet.

    Da wäre ich vorsichtig: Der Hoster, auf dem das ganze liegt, erhebt/verarbeitet Daten (u.a. die IP). :)

    So ein Facebook-Likebutton, eingebundene Youtube-Videos o.ä. reichen da zum Teil auch schon. ;)

    Sollte es wirklich keine Datenschutzerklärung brauchen, würde ich wenigstens eine solche machen mit: "Diese Website erhebt keine Daten".

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    • 14. Oktober 2019 um 01:36
    • #4
    Zitat von 50U7R34P3R

    Der Betrieb rein privater Webseiten ohne Gewinnabsicht ist auch ohne ein Impressum zulässig. ;)

    Das stimmt zwar. Aber du kannst dir gar nicht vorstellen, wie langweilig manchen Anwälten sein kann. Ich hab das im beruflichen Kontext erlebt xD
    Ich arbeite seit vier Jahren nicht mehr auf dem Sektor - bin also nicht mehr ganz up-to-date mit der aktuellen Gesetzeslage (die im Übrigen nicht ganz einheitlich ist). Aber hätte ich LV' Webseite zu betreuen, hätte ich ihm wahrscheinlich ein Impressum empfohlen (wegen eines weit herzuholenden Fallstricks der mir da einfällt). Und wenns nur ein Impressum über eine Agentur ist.

    Kann aber natürlich sein, dass seine Seite wirklich ohne Impressum auskommt. Würde ich mich an seiner Stelle aber trotzdem beraten lassen (falls er es nicht ohnehin schon hat).

  • MarioZocker
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    • 14. Oktober 2019 um 01:51
    • #5
    Zitat

    Aber du kannst dir gar nicht vorstellen, wie langweilig manchen Anwälten sein kann.

    Leider wahr... X/

    Zitat


    Ich arbeite seit vier Jahren nicht mehr auf dem Sektor - bin also nicht mehr ganz up-to-date mit der aktuellen Gesetzeslage

    Dann kennst du die EU-DSGVO vermutlich noch nicht. Vor zwei(?) Jahren brach im Internet Massenpanik aus, als das eingeführt wurde. Die ist nämlich um einiges strenger als die älteren Bestimmungen der BDSG: SSL-Pflicht bei Kontaktformularen, Kontaktformlare mit "Ich stimme den Bedingungen blabla zu"-Pflicht-Checkbox, "Recht auf Vergessenwerden", Recht auf Auskunft, Verwendung und Speicherung von Daten nur mit Begründung... wobei unter "personenbezogene Daten" eben auch technische Sachen, wie IP, Cookies, irgendwelche anderen Session-IDs etc. fallen. Und die muss man ja verarbeiten, damit der Server überhaupt funktioniert. ;)

    Gab es zwar vorher auch schon, aber das wurde vor der DSGVO nicht allzu eng gesehen.

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    • 14. Oktober 2019 um 02:14
    • #6
    Zitat von Diranus

    Dann kennst du die EU-DSGVO vermutlich noch nicht.

    Doch natürlich. Ich kenn einfach nur nicht jedes neue Fitzelchen und jeden Satz jeder neuen Verordnung... Und bin kein bisschen traurig darüber, dass ich mich aktuell nicht mehr damit beschäftigen brauch xD

    Mir reicht eben schon das, was ich vor DSGVO erlebt habe... Und schon damals wäre mir an LV' Seite etwas aufgefallen, wo ich sicherheitshalber die Rechtsabteilung angerufen hätte, um zu fragen, ob man mich unter den Umständen für ein fehlendes Impressum abmahnen kann.

    Was bin ich froh, dass ich keine großen Onlineprojekte mehr zu betreuen habe.

  • mektow 26. Oktober 2019 um 18:30

    Hat das Thema geschlossen.
  • Bantor 11. November 2019 um 08:53

    Hat das Thema aus dem Forum Feedback: Vorschläge & Ideen nach Archiv verschoben.

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