Mea culpa, hatte nicht korrekt gelesen... Dachte es ging um die Datenverantwortlichen, äähh...
*Notiz an mich selbst - Nicht mit Schatz Rotwein trinken und danach ernste Themen im Forum angehen*Du hast selbstverständlich recht MikO, aber was macht ein Einzelunternehmer/Freiberufler (aka Selbstständige) in diesem Sinne als "1-Mann-Unternehmen"?
Extra jemanden engagieren, der sich darum kümmert? Wie machen dies Hunderte von Handwerkern, die allein arbeiten (Tischlermeister, Elektriker, etc.) und Aufträge (somit kundenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern, etc.) ihrer Kunden speichern und verwalten?
:/
Für die von dir genannten Fälle gibt es externe Datenschutzbeauftragte, welche für eine kleine Gebühr beauftragt werden können.
Die Pflicht eines internen Datenschutzbeauftragten fällt erst an, wenn mindestens zehn Mitarbeiter im Unternehmen mit der Verarbeitung von Daten (E-Mails, Aufträge etc.) beschäftigt sind.