Alles anzeigenIch finde man darf hier nicht übersehen, dass die angebotene Gegenleistung der Supremerang und damit faktisch echtes Geld war. Im Gegensatz zu dem Handel mit reinvirtuellen Gütern (GG-$ gegen vorhandene Cosmetics) sind wir hier m.E. nicht im rechtlichen Graubereich/nicht gesetzlich abgedeckten Bereich wodurch eine tatsächlich einklagbare Leistung vorliegt.
Problem wird hier eher sein das ganze wirklich nachzuweisen, den 'Beklagten' zu ermitteln und einen Anwalt/Richter zu finden der ein bisschen was von der Materie versteht. Geschweige denn ob man sich die Mühe machen möchte für 'das bisschen Geld'.
Mich würde aber mal interessieren wie sowas ausgehen würde.
Abge und Zwieback studieren doch gerne Sachen nebenbei. Könnt ihr nicht mal eine Master-/Doktorarbeit dazu schreiben? 😄
Das größte Problem dabei, und das hat Sulli da oben auch etwas salopp formuliert:
Der Terminus Diebstahl bezieht sich im deutschen Recht auf die "Wegname einer fremden beweglichen Sache".
Virtuelle Güter fallen da eigentlich nicht mit drunter, und ebenjene werden nach dt. Recht auch nicht deinem Vermögen angerechnet, da gabs schon mal dicken Streit um diablo3-items.
Für mich unverständlich, da man bestimmten virtuellen Gütern einen klaren Vermöges/Echtgeld-Gegemwert zuordnen kann.
Ich stimm dir da aber zu - wäre durchaus interessant, aber ich denke die nächsteb 2 bis 3 Jahre werden da Fälle hervorbringen, die den Tatbestand "Enteignung virtueller Güter" in den Fokus der Öffentlichkeit lenken.
Es würde ja schon reichen, dass virtuellen Gütern ihr Vermögenswert "zugestanden" wird, dann könnte man in jedem Fall auf "unberechtigte Bereicherung" plädieren
Ich wollte hier gar nicht auf einen Straftatbestand hinaus, sondern vielmehr darauf dass hier nicht virtuelle Güter getauscht werden sollten. Hier wurde der Supremerang für virtuelle Güter angeboten. Da der Rang nicht übertragbar ist war es ein 'Ich gebe dir X €, die ich in deinem Namen an die ABC Media GmbH zahle (abgekürzter Zahlungsweg) für die virtuellen Güter XY.' Hier kann man wahrscheinlich mit den Labymod Cosmetics besser argumentieren als mit den Ingame-$. Da diese quasi Vermögenswerte/-Gegenstände sind kam hier ein Kaufvertrag zustande: 'virtuelle Güter gegen anerkannte Zahlungsmittel' bei dem bei Nichterfüllung nunmal der Rechtsweg offen ist.
Dass es fast unmöglich sein wird die nötigen Beweise für dieses Institut zu liefern macht aus dem Ganzen natürlich eher ein theoretisches Gedankenspiel.
Ich wollte damit auch eigentlich nur sagen, dass das meiner Meinung nach ein bisschen über 'unethisches Verhalten' in einer Blöckchenwelt hinaus geht.
Btw. Dass virtuelle Güter 'irgendwie' Vermögensgegenstände/-werte sind, hat interessanterweise der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in 2011 bereits erkannt (Hier). Wenn ich es richtig gedeutet habe aber mit dem Fazit, dass es nur in die geltende Gesetzeslage zu 'pressen' ist, wenn auf einem der beiden Seiten ein echtes Zahlungsmittel steht. Handlungsbedarf wurde dort wohl aber bis jetzt noch nicht wirklich gesehen (zumindestens nicht bei privat -> privat).