Dann will ich mal auf den eigentlichen Vorschlag von Tomate eingehen.
Und auch auf den Beitrag von 50U7R34P3R
Als Betreiber kann GrieferGames nicht alle Verantwortung auf die Erziehungsberechtigten abwälzen.
An keiner Stelle gibt es eine Altersempfehlung. Auch gibt es an keiner Stelle die Möglichkeit explizite Inhalte auszublenden. Und das, obwohl es ganz sicher Möglichkeiten dazu gibt.
Nehmen wir mal das Profil...
Die Angaben im Profil müssen nicht stimmen. Darauf wird jeder hingewiesen, der sich das Profil eines Users anschaut.
Aber dennoch muss man sich da schon fragen, wie es seien kann, dass die Altersangabe keine Berücksichtigung findet.
Im Profil meiner Tochter habe ich als Alter 11 angegeben. Und dennoch kann ich mit dem Account auf expliziten Inhalt zugreifen.
Daher mal ein sachlicher Vorschlag:
Plots mit explizitem Inhalt müssen per Menü auswählen, dass ein u18 Spieler das Plot nicht besuchen kann. Und GG stellt ein, dass gewisse Inhalte nicht angezeigt werden.
Natürlich kann man jetzt sagen, dass die Kinder das Alter dann einfach im Profil ändern. Aber auch hier gibt es sicherlich Möglichkeiten, welche einem Erziehungsberechtigten ermöglich das zu kontrollieren. Hier wäre GGAuth eine Möglichkeit.
Beispiel:
Meine Tochter ändert das Alter in ihrem Profil auf 35. Ohne GGAuth-Freigabe ist dies jedoch nicht möglich. Und natürlich wird es dann ein Tutorial geben, wie man seine Kinder auf GG vor gewissen Dingen schützen kann. Und so wird ihr Profil dann mit meinem verknüpft bzw. über mich läuft GGAuth. Da habe ich dann Zugriff drauf.
Es geht hier um verantwortungsbewusste Eltern, welche das Profil zusammen mit ihren Kindern einstellen. GG hat die Möglichkeit mit kleinen Schritten den Server um einiges jugendfreundlicher zu machen. Und Erziehungsberechtigten, denen nicht egal ist, was ihr Kinder in einem bestimmten Alter sehen, bekommen die Möglichkeit von Einschränkungen.
Und wenn das alles geschafft ist, dann kann man sagen "Ihr als Erziehungsberechtigte seid dafür verantwortlich. Wir haben euch Mittel gegeben, welche dem Jugendschutz genügen."