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SpieleSafe ? Wer ist dass? ein zweit Account? Mein bisheriges Wissen!!!

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    • Scamming
  • Plaume
  • 25. Mai 2021 um 02:06
Das Forum Warnungen vor Spielern wird offiziell nicht vom Team moderiert.

Da das Scamming und auch die Rufschädigung auf GrieferGames nicht verboten sind, liegen diese Thematiken in einer Grauzone. Da weder Supporter noch Moderatoren in diese eingreifen, haben wir uns dazu entschieden, dieses Forum unmoderiert zu lassen. Jede Warnung über einen Spieler muss nicht der Wahrheit entsprechen.

Beleidigende Inhalte in diesem Forum können über die „Inhalt melden“-Funktion an das Team gemeldet werden.

Support- und Community-Themen werden lediglich über unseren Discord-Server abgewickelt, wo ihr uns schneller und unkomplizierter erreicht.
Meldet euch einfach dort, wenn ihr Fragen oder Anliegen habt: https://discord.griefergames.net/

  • sL4p90
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    sL4p90#5775
    • 26. Mai 2021 um 12:59
    • #221

    Wann ist dieses Thema bitte von "wer ist Spielesafe" zu "Was darf man laut Gesetz" gewandelt?

    Ist ja schlimm hier..

    :leuchtfeuer: Ingame Name: sL4p90 :leuchtfeuer:

    :endportalrahmen: Rang: Supreme :endportalrahmen:

    :diamantblock: Main-CB: 1 :diamantblock:

    :barriere: Clan: -ADB- :barriere:

    :grundgestein: Gebote 24h gültig :grundgestein:

  • Plaume
    Gast
    • 26. Mai 2021 um 13:28
    • #222
    Zitat von Manoli_
    Zitat von 1taqm

    Freunde,

    Das er nen 2te Account und irgendwann reinscammen wird ist nen Fakt und nichts neues, aber wieso macht man den diesen Beitrag unter der "Rubrik" scamming, wenn er noch nicht mal gescammt hat. Das ist Rufmord und Rufmord wird nirgendswo gern gesehen, schenkt ihm einfach nicht soviel Aufmerksamkeit oder gibt ihm die Chance zu einem guten Ruf oder das er Trusted MM wird. Und chillt mal :)

    Lg Tim

    Naja, vor paar Monaten, weil Du wieder wegen irgendwas auf mich mad warst, hast Du gesagt, dass Du mir max. nen Monat zum Reinscammen gibst.

    Ist ja auch unnötig.

    Und wer SpieleSafe ist oder nicht ist doch auch scheiß egal. Es ist nichts passiert und solange das so bleibt, bleibt es egal.

    Alles anzeigen

    Ne eben ned.. Als ich damals nicht scammen wollte und neu anfangen wollte wurde ich für 2 Account gestartkickt wegen euch damals... OG Clan Zeiten. Der Dreck halt

  • GamerGirl_007
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    • 26. Mai 2021 um 13:37
    • #223
    Zitat von SpieleSafe
    Zitat von pathosFM

    Und wenn hinter beiden Accounts ein und die selbe RL Person sitzt? Ihr sagt doch selbst immer, dass es nur ein Spiel sei...

    So viele „legit“ Spieler haben Zweitaccounts mit denen sie Kacke bauen. Und ein Doppelleben in Onlinegames ist jetzt auch nicht so ungewöhnlich.

    Oh mein Gott, danke.


    Boys chillt euch bitte, es ist ein Spiel.

    Und als SpieleSafe habe ich nie etwas unmoralisches gemacht.

    Zudem BIN ich nicht Deutschland, aber das kann doch egal sein?

    Naja, egal, denkt was ihr wollt, nach etwas Zeit legt sich das eh wieder.

    Meinen Ruf könnt ihr sowieso nicht komplett zerstören.



    PS: Alleine der Faktor, dass Primär Scammer diese Gerüchte über mich behaupten sollte einige hier zum nachdenken bringen, aber nein. Immer mehr bekanntere Spieler denken: WeNn dAs sOvIeLe SaGeN mUsS daSs jA sTimMeN

    Alles anzeigen

    das dein ruf weg ist, dafür werde ich sorgen! und nicht nur für 1 woche wie du denkst xdxd

  • Domeetr
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    • 26. Mai 2021 um 13:43
    • #224

    Heute wieder Gesetze von Hilfs-Sheriffs lesen - gar kein Bock

    Der schwierigste Teil einer Geschichte ist sie zu Ende zu bringen. Es bedeutet den Abschluss einer Reise, sowohl für den Leser, als auch für den Autor. Mein Name ist Domeetr und ich bin Schriftsteller. Doch meine Geschichte findet kein nun ein Ende.

    [Händler Ihres Vertrauens] - [Einkäufer] - [Abteilung: Marktforschung]

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    DieWerbeanzeige#3193
    • 26. Mai 2021 um 13:53
    • #225
    Zitat von sL4p90

    Wann ist dieses Thema bitte von "wer ist Spielesafe" zu "Was darf man laut Gesetz" gewandelt?

    Ist ja schlimm hier..

    Fakt xD. Finds nur witzig, er selbst sagt, dass es nur nh Spiel ist, aber trotzdem macht er nh Fass auf als ob ich jemanden umgebracht hätte, das macht er ja nicht nur hier, sondern 80% seiner Forumaktivät bezieht sich darauf gegen andere mit Gesetzen zu werfen/ den Richter zu spielen. Obwohl er 0 mit der Sache zu tun hat.

    Redet mit nem 100 Meter text einen voll was man auch gut in 1 Satz aussprechen könnte und liefert hinterher nicht mal beweise. Aber naja ich werde mich nochmal äussern, aber nicht mehr unter diesem Beitrag, da ich denn sinn dahinter nicht verstehe ein solch komplexes Thema hier zu bereden, da ich kein Licht am ende des Tunnels sehe.

    Peace out + Liebe geht raus

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    • 26. Mai 2021 um 13:57
    • #226
    Zitat von sL4p90

    Wann ist dieses Thema bitte von "wer ist Spielesafe" zu "Was darf man laut Gesetz" gewandelt?

    Ist ja schlimm hier..

    Willkommen auf GrieferGames!

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  • undwegFM
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    • 26. Mai 2021 um 13:59
    • #227
    Zitat von DieWerbeanzeige
    Zitat von sL4p90

    Wann ist dieses Thema bitte von "wer ist Spielesafe" zu "Was darf man laut Gesetz" gewandelt?

    Ist ja schlimm hier..

    Fakt xD. Finds nur witzig, er selbst sagt, dass es nur nh Spiel ist, aber trotzdem macht er nh Fass auf als ob ich jemanden umgebracht hätte, das macht er ja nicht nur hier, sondern 80% seiner Forumaktivät bezieht sich darauf gegen andere mit Gesetzen zu werfen/ den Richter zu spielen. Obwohl er 0 mit der Sache zu tun hat.

    Redet mit nem 100 Meter text einen voll was man auch gut in 1 Satz aussprechen könnte und liefert hinterher nicht mal beweise. Aber naja ich werde mich nochmal äussern, aber nicht mehr unter diesem Beitrag, da ich denn sinn dahinter nicht verstehe ein solch komplexes Thema hier zu bereden, da ich kein Licht am ende des Tunnels sehe.

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    Ein Satz: Ich habt rechtswidrig gehandelt.

    Beweise: geltendes Recht

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    • 26. Mai 2021 um 14:06
    • #228
    Zitat von pathosFM
    Zitat von DieWerbeanzeige

    Fakt xD. Finds nur witzig, er selbst sagt, dass es nur nh Spiel ist, aber trotzdem macht er nh Fass auf als ob ich jemanden umgebracht hätte, das macht er ja nicht nur hier, sondern 80% seiner Forumaktivät bezieht sich darauf gegen andere mit Gesetzen zu werfen/ den Richter zu spielen. Obwohl er 0 mit der Sache zu tun hat.

    Redet mit nem 100 Meter text einen voll was man auch gut in 1 Satz aussprechen könnte und liefert hinterher nicht mal beweise. Aber naja ich werde mich nochmal äussern, aber nicht mehr unter diesem Beitrag, da ich denn sinn dahinter nicht verstehe ein solch komplexes Thema hier zu bereden, da ich kein Licht am ende des Tunnels sehe.

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    Ein Satz: Ich habt rechtswidrig gehandelt.

    Beweise: geltendes Recht

    Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD

    Öhm ok!

    Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^

  • undwegFM
    Gast
    • 26. Mai 2021 um 14:14
    • #229
    Zitat von DieWerbeanzeige
    Zitat von pathosFM

    Ein Satz: Ich habt rechtswidrig gehandelt.

    Beweise: geltendes Recht

    Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD

    Öhm ok!

    Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^

    § 201 StGB

    Wie du in dem Paragraphen nachlesen kannst, gibt es keine Ausnahmetatbestand, durch welchen Handeln rechtskonform wird.

  • Fritzfanta
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    fritzfanta#2502
    • 26. Mai 2021 um 14:16
    • #230
    Zitat von DieWerbeanzeige
    Zitat von pathosFM

    Ein Satz: Ich habt rechtswidrig gehandelt.

    Beweise: geltendes Recht

    Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD

    Öhm ok!

    Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^

    Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

    Quelle:http://www.anwalt-jochmann.de/strafbarkeit-v…d-tonaufnahmen/


    Und wenn du es genauer wissen willst da die Aufnahme illegal ist würde sie als Beweismittel nicht akzeptiert werden

    Siehe dazu https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot

    LÄUFT BEI UNS, Schaut auf cb11 vorbei und überzeugt euch selbst :)

    p h Stein

    Einmal editiert, zuletzt von Fritzfanta (26. Mai 2021 um 14:17)

  • SpieleSafe
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    • 26. Mai 2021 um 14:41
    • #231
    Zitat von Fritzfanta
    Zitat von DieWerbeanzeige

    Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD

    Öhm ok!

    Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^

    Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

    Quelle:http://www.anwalt-jochmann.de/strafbarkeit-v…d-tonaufnahmen/


    Und wenn du es genauer wissen willst da die Aufnahme illegal ist würde sie als Beweismittel nicht akzeptiert werden

    Siehe dazu https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot

    Alles anzeigen

    Dankeschön, genau das versuche ich zu erklären, auch wenn er meine Aufnahme verzerren sollte, darf sie nicht hochladen.

    Das was alle diese Hobby-Detektive auf YT sehen, hat nichts mehr der Rechtsgrundlage zu tun.

    Es geht darum, dass er mich aufnahm und das ohne meine Zustimmung oder, mein Wissen.

    Sprich egal was er nun tut, es ist Schlicht und ergreifend Illegal.

    Das verzerren gilt dazu die Identität des aufgenommen zu verheimlichen und war daher mehr oder weniger für eine längere Zeit als Grauzone ,,erlaubt,,

    Solltest du allerdings noch meine Identität dazu preisgeben wäre es auch zu damaliger Rechtslage verboten.

    Zudem spricht man beim Verzerren eher vom amerikanischen Recht, (YT).

    An den lieben Jufies.

    Du weißt genau was folgen wird, falls du meine Stimme hier hochlädst, und nochmal, wie ich es auch schon jeden zuvor sagte, sogar in dieser ,,Beweis,, Aufnahme, habe ich nie gesagt, dass ich DeutschlandMusic sei, ich meine, spricht das nicht mal für mich? Nachdenken tut weh, er war alleine mit mir, und ich wusste nie etwas von dieser Aufnahme, warum hätte ich es da verschweigen sollen, naja, dass ist egal.


    Ich würde mich freuen, falls der Rufmord ggf. in absehbarer nähe sein Ende findet.

    Natürlich darf jeder von euch denken was er will und ich finde vor allem, dass sich jeder eine eigene Meinung bilden sollte, ob diese nun für oder gegen mich spricht ist erstmals irrelevant.

    Aber, ohne auch nur den Hauch von Beweisen, oder wie wir hier das Beispiel haben sogar mit falschen Beweisen mich nicht nur als Spieler, sondern auch als Menschen anzugreifen geht meiner Meinung nach zu weit.

    Denkt daran es ist ein Spiel.

    LG SpieleSafe

    PS: Bitte bilde euch eine eigene Meinung.

  • laudano
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    • 26. Mai 2021 um 14:42
    • #232

    Dann zeig ihn doch an wenn er die Aufnahme gemacht hat

  • ________________
    Gast
    • 26. Mai 2021 um 14:59
    • #233

    halbes Gericht am Start

  • laudano
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    • 26. Mai 2021 um 15:03
    • #234

    Regt sich über die privatsphäre auf und macht nichts sowas hab ich gern

  • DieWerbeanzeige
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    DieWerbeanzeige#3193
    • 26. Mai 2021 um 15:25
    • #235
    Zitat von pathosFM
    Zitat von DieWerbeanzeige

    Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD

    Öhm ok!

    Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^

    § 201 StGB

    Wie du in dem Paragraphen nachlesen kannst, gibt es keine Ausnahmetatbestand, durch welchen Handeln rechtskonform wird.

    Zitat" So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.

    Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein."

    Eine weitere Straftat ist unteranderem auch "Drohung".

  • SpieleSafe
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    • 26. Mai 2021 um 15:28
    • #236
    Zitat von laudano

    Dann zeig ihn doch an wenn er die Aufnahme gemacht hat

    Das aufnehmen selber ist nur leider kein Straftbestand.


    Zitat von DieWerbeanzeige
    Zitat von pathosFM

    § 201 StGB

    Wie du in dem Paragraphen nachlesen kannst, gibt es keine Ausnahmetatbestand, durch welchen Handeln rechtskonform wird.

    Zitat" So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.

    Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein."

    Eine weitere Straftat ist unteranderem auch "Drohung".

    Ähm... checkst du, dass keiner Strafbestand meinerseits und somit kein Rechtmäßiger Grund für die Aufnahme vorhanden ist?

    Einmal editiert, zuletzt von SpieleSafe (26. Mai 2021 um 15:29) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von SpieleSafe mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • DieWerbeanzeige
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    DieWerbeanzeige#3193
    • 26. Mai 2021 um 15:36
    • #237
    Zitat von SpieleSafe
    Zitat von laudano

    Dann zeig ihn doch an wenn er die Aufnahme gemacht hat

    Das aufnehmen selber ist nur leider kein Straftbestand.


    Zitat von DieWerbeanzeige

    Zitat" So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.

    Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein."

    Eine weitere Straftat ist unteranderem auch "Drohung".

    Ähm... checkst du, dass keiner Strafbestand meinerseits und somit kein Rechtmäßiger Grund für die Aufnahme vorhanden ist?

    Alles anzeigen

    Indirekt hast du ja grade zugeben dass du es aufgenommen hast.

    Ach und auf der Jura seite von deinem freund und helfer ist folgendes zu lesen:

    § 201
    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt...

    "das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder..."

    also allein schon die Aufnahme wäre strafbar. Wer weiss vllt bietet uns ja der Jura-Experte nh Grundwissensstunde Jura an :D

  • SpieleSafe
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    • 26. Mai 2021 um 15:44
    • #238
    Zitat von DieWerbeanzeige
    Zitat von SpieleSafe

    Das aufnehmen selber ist nur leider kein Straftbestand.


    Ähm... checkst du, dass keiner Strafbestand meinerseits und somit kein Rechtmäßiger Grund für die Aufnahme vorhanden ist?

    Indirekt hast du ja grade zugeben dass du es aufgenommen hast.

    Ach und auf der Jura seite von deinem freund und helfer ist folgendes zu lesen:

    § 201
    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt...

    "das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder..."

    also allein schon die Aufnahme wäre strafbar. Wer weiss vllt bietet uns ja der Jura-Experte nh Grundwissensstunde Jura an :D

    Alles anzeigen

    Jufies hat aufgenommen nicht ich....

    Hast du irgendwas mit deinem Kopf?

  • undwegFM
    Gast
    • 26. Mai 2021 um 15:48
    • #239
    Zitat von DieWerbeanzeige
    Zitat von pathosFM

    § 201 StGB

    Wie du in dem Paragraphen nachlesen kannst, gibt es keine Ausnahmetatbestand, durch welchen Handeln rechtskonform wird.

    Zitat" So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.

    Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein."

    Eine weitere Straftat ist unteranderem auch "Drohung".

    Dann bitte richtig lesen:

    Was steht da genau?

    Aufzeichnung bei einer polizeilichen Festnahme.

    Liegt das hier vor? Wohl kaum.

    Überwachung von Mitarbeitern.

    Kann ich hier auch nicht erkennen.

    Und genau das steht in dem von dir geteilten Teil. Der Fall, den du hier als legitim angesehen haben möchtest wird nicht genannt.

    Des Weiteren bedeutet die Formulierung „gerechtfertigt“ nicht, dass die Aufnahme rechtens ist. Sie ist und bleibt rechtswidrig.

    Ob ein rechtswidriges Verhalten als gerechtfertigt betrachtet und somit nicht oder nicht so hart bestraft wird, wird im Strafprozess entschieden. Rechtswidrig bleibt es jedoch weiterhin.

    Wenn du z.B. einen Einbrecher festsetzt, so begehst du Freiheitsberaubung. Und das wird sogar verfolgt.

    Lerne erstmal Texte, welche du im Netz findest, zu verstehen, ehe du dich hier als clever darstellst.

    Ihr nutzt das Forum und andere Plattformen um Straftaten zu verbreiten. Und das geht gar nicht. Und da ist mir egal, was irgendwelche Kinder davon halten, die meinen es ins Lächerliche ziehen zu müssen und sowas runterspielen.

    Und nein, ein Jura-Experte bin ich nicht. Habe lediglich das erste Staatsexamen.

    2 Mal editiert, zuletzt von undwegFM (26. Mai 2021 um 15:52)

  • verbvllert_
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    • 26. Mai 2021 um 15:50
    • #240

    So viel Theater in einem Blockspiel.

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GrieferGames #📜┃changelog - 23. Juli 2026 um 20:41
:minecraft: | Minecraft Cloud

➤ Spawner in der Farmwelt sind nun nicht mehr reguliert
-# Vorher haben diese nur bis zu einem Limit gespawned und die Mobs mussten dann erstmal getötet werden.
➤ Weiteres Plugin für Live Test installiert
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GrieferGames #📜┃changelog - 23. Juli 2026 um 16:03
:minecraft: | Minecraft 1.8

➤ Bei einem zu hohen Kontostand wird das $-Zeichen in der Minecraft-1.8-Version nicht mehr farbig dargestellt
➤ Teleporter laden nun wieder korrekt
➤ /clan öffnet für den eigenen Clan jetzt ein GUI
➤ Köpfe in Vitrinen können jetzt gedreht werden
➤ RandomTP für die Farmwelt und den Nether installiert
➤ Moneylog um Kisten-Geld, Jobs, Auktionshaus, Lottery, BDT, Advancements und Fragmente erweitert
➤ Filteroption im Moneylog hinzugefügt
➤ Talisman-Slot 7 freigeschaltet
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➤ Merge-Größe wird jetzt bei /p i angezeigt (testweise auf CB22)
➤ @ wird im Plotchat ignoriert und sendet die Nachricht stattdessen in den Globalchat (testweise auf CB22)
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GrieferGames #📊┃server-status - 23. Juli 2026 um 13:59
:minecraft: | Wartungsarbeiten @1.8-Netzwerk abgeschlossen

Das Netzwerk ist wieder erreichbar.
Informationen zu den Bugfixes & Features bekommt ihr gleich im Thread.

server Status Notify
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GrieferGames #📊┃server-status - 22. Juli 2026 um 13:09
:minecraft: | Wartungsarbeiten @1.8-Netzwerk

Wir gehen morgen um 12:00 Uhr einmal kurz offline, um Bugfixes und Funktionen einzuspielen.

Der Server sollte ca. 60-120 Minuten offline sein.

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