Wann ist dieses Thema bitte von "wer ist Spielesafe" zu "Was darf man laut Gesetz" gewandelt?
Ist ja schlimm hier..
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Alles anzeigenFreunde,
Das er nen 2te Account und irgendwann reinscammen wird ist nen Fakt und nichts neues, aber wieso macht man den diesen Beitrag unter der "Rubrik" scamming, wenn er noch nicht mal gescammt hat. Das ist Rufmord und Rufmord wird nirgendswo gern gesehen, schenkt ihm einfach nicht soviel Aufmerksamkeit oder gibt ihm die Chance zu einem guten Ruf oder das er Trusted MM wird. Und chillt mal
Lg Tim
Naja, vor paar Monaten, weil Du wieder wegen irgendwas auf mich mad warst, hast Du gesagt, dass Du mir max. nen Monat zum Reinscammen gibst.
Ist ja auch unnötig.
Und wer SpieleSafe ist oder nicht ist doch auch scheiß egal. Es ist nichts passiert und solange das so bleibt, bleibt es egal.
Ne eben ned.. Als ich damals nicht scammen wollte und neu anfangen wollte wurde ich für 2 Account gestartkickt wegen euch damals... OG Clan Zeiten. Der Dreck halt
Alles anzeigenUnd wenn hinter beiden Accounts ein und die selbe RL Person sitzt? Ihr sagt doch selbst immer, dass es nur ein Spiel sei...
So viele „legit“ Spieler haben Zweitaccounts mit denen sie Kacke bauen. Und ein Doppelleben in Onlinegames ist jetzt auch nicht so ungewöhnlich.
Oh mein Gott, danke.
Boys chillt euch bitte, es ist ein Spiel.Und als SpieleSafe habe ich nie etwas unmoralisches gemacht.
Zudem BIN ich nicht Deutschland, aber das kann doch egal sein?
Naja, egal, denkt was ihr wollt, nach etwas Zeit legt sich das eh wieder.Meinen Ruf könnt ihr sowieso nicht komplett zerstören.
PS: Alleine der Faktor, dass Primär Scammer diese Gerüchte über mich behaupten sollte einige hier zum nachdenken bringen, aber nein. Immer mehr bekanntere Spieler denken: WeNn dAs sOvIeLe SaGeN mUsS daSs jA sTimMeN
das dein ruf weg ist, dafür werde ich sorgen! und nicht nur für 1 woche wie du denkst xdxd
Heute wieder Gesetze von Hilfs-Sheriffs lesen - gar kein Bock
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Ist ja schlimm hier..
Fakt xD. Finds nur witzig, er selbst sagt, dass es nur nh Spiel ist, aber trotzdem macht er nh Fass auf als ob ich jemanden umgebracht hätte, das macht er ja nicht nur hier, sondern 80% seiner Forumaktivät bezieht sich darauf gegen andere mit Gesetzen zu werfen/ den Richter zu spielen. Obwohl er 0 mit der Sache zu tun hat.
Redet mit nem 100 Meter text einen voll was man auch gut in 1 Satz aussprechen könnte und liefert hinterher nicht mal beweise. Aber naja ich werde mich nochmal äussern, aber nicht mehr unter diesem Beitrag, da ich denn sinn dahinter nicht verstehe ein solch komplexes Thema hier zu bereden, da ich kein Licht am ende des Tunnels sehe.
Peace out + Liebe geht raus
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Ist ja schlimm hier..
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Fakt xD. Finds nur witzig, er selbst sagt, dass es nur nh Spiel ist, aber trotzdem macht er nh Fass auf als ob ich jemanden umgebracht hätte, das macht er ja nicht nur hier, sondern 80% seiner Forumaktivät bezieht sich darauf gegen andere mit Gesetzen zu werfen/ den Richter zu spielen. Obwohl er 0 mit der Sache zu tun hat.
Redet mit nem 100 Meter text einen voll was man auch gut in 1 Satz aussprechen könnte und liefert hinterher nicht mal beweise. Aber naja ich werde mich nochmal äussern, aber nicht mehr unter diesem Beitrag, da ich denn sinn dahinter nicht verstehe ein solch komplexes Thema hier zu bereden, da ich kein Licht am ende des Tunnels sehe.
Peace out + Liebe geht raus
Ein Satz: Ich habt rechtswidrig gehandelt.
Beweise: geltendes Recht
Fakt xD. Finds nur witzig, er selbst sagt, dass es nur nh Spiel ist, aber trotzdem macht er nh Fass auf als ob ich jemanden umgebracht hätte, das macht er ja nicht nur hier, sondern 80% seiner Forumaktivät bezieht sich darauf gegen andere mit Gesetzen zu werfen/ den Richter zu spielen. Obwohl er 0 mit der Sache zu tun hat.
Redet mit nem 100 Meter text einen voll was man auch gut in 1 Satz aussprechen könnte und liefert hinterher nicht mal beweise. Aber naja ich werde mich nochmal äussern, aber nicht mehr unter diesem Beitrag, da ich denn sinn dahinter nicht verstehe ein solch komplexes Thema hier zu bereden, da ich kein Licht am ende des Tunnels sehe.
Peace out + Liebe geht raus
Ein Satz: Ich habt rechtswidrig gehandelt.
Beweise: geltendes Recht
Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD
Öhm ok!
Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^
Ein Satz: Ich habt rechtswidrig gehandelt.
Beweise: geltendes Recht
Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD
Öhm ok!
Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^
§ 201 StGB
Wie du in dem Paragraphen nachlesen kannst, gibt es keine Ausnahmetatbestand, durch welchen Handeln rechtskonform wird.
Ein Satz: Ich habt rechtswidrig gehandelt.
Beweise: geltendes Recht
Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD
Öhm ok!
Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^
Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.
Quelle:http://www.anwalt-jochmann.de/strafbarkeit-v…d-tonaufnahmen/
Und wenn du es genauer wissen willst da die Aufnahme illegal ist würde sie als Beweismittel nicht akzeptiert werden
Siehe dazu https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot
Alles anzeigenZwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD
Öhm ok!
Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^
Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.
Quelle:http://www.anwalt-jochmann.de/strafbarkeit-v…d-tonaufnahmen/
Und wenn du es genauer wissen willst da die Aufnahme illegal ist würde sie als Beweismittel nicht akzeptiert werden
Siehe dazu https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot
Dankeschön, genau das versuche ich zu erklären, auch wenn er meine Aufnahme verzerren sollte, darf sie nicht hochladen.
Das was alle diese Hobby-Detektive auf YT sehen, hat nichts mehr der Rechtsgrundlage zu tun.
Es geht darum, dass er mich aufnahm und das ohne meine Zustimmung oder, mein Wissen.
Sprich egal was er nun tut, es ist Schlicht und ergreifend Illegal.
Das verzerren gilt dazu die Identität des aufgenommen zu verheimlichen und war daher mehr oder weniger für eine längere Zeit als Grauzone ,,erlaubt,,
Solltest du allerdings noch meine Identität dazu preisgeben wäre es auch zu damaliger Rechtslage verboten.
Zudem spricht man beim Verzerren eher vom amerikanischen Recht, (YT).
An den lieben Jufies.
Du weißt genau was folgen wird, falls du meine Stimme hier hochlädst, und nochmal, wie ich es auch schon jeden zuvor sagte, sogar in dieser ,,Beweis,, Aufnahme, habe ich nie gesagt, dass ich DeutschlandMusic sei, ich meine, spricht das nicht mal für mich? Nachdenken tut weh, er war alleine mit mir, und ich wusste nie etwas von dieser Aufnahme, warum hätte ich es da verschweigen sollen, naja, dass ist egal.
Ich würde mich freuen, falls der Rufmord ggf. in absehbarer nähe sein Ende findet.
Natürlich darf jeder von euch denken was er will und ich finde vor allem, dass sich jeder eine eigene Meinung bilden sollte, ob diese nun für oder gegen mich spricht ist erstmals irrelevant.
Aber, ohne auch nur den Hauch von Beweisen, oder wie wir hier das Beispiel haben sogar mit falschen Beweisen mich nicht nur als Spieler, sondern auch als Menschen anzugreifen geht meiner Meinung nach zu weit.
Denkt daran es ist ein Spiel.
LG SpieleSafe
PS: Bitte bilde euch eine eigene Meinung.
Dann zeig ihn doch an wenn er die Aufnahme gemacht hat
halbes Gericht am Start
Regt sich über die privatsphäre auf und macht nichts sowas hab ich gern
Zwei Sätze: Du hast rechtswidrig gehandelt? xD
Öhm ok!
Antwort: sag mir ein Gesetz dass dafür spricht dass es verboten ist Aufnahmen zu machen, die in einem 4 Auge gespräch lediglich die Bedrohung aufnimmt, als Beweismittel ^^
§ 201 StGB
Wie du in dem Paragraphen nachlesen kannst, gibt es keine Ausnahmetatbestand, durch welchen Handeln rechtskonform wird.
Zitat" So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.
Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein."
Eine weitere Straftat ist unteranderem auch "Drohung".
Dann zeig ihn doch an wenn er die Aufnahme gemacht hat
Das aufnehmen selber ist nur leider kein Straftbestand.
§ 201 StGB
Wie du in dem Paragraphen nachlesen kannst, gibt es keine Ausnahmetatbestand, durch welchen Handeln rechtskonform wird.
Zitat" So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.
Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein."
Eine weitere Straftat ist unteranderem auch "Drohung".
Ähm... checkst du, dass keiner Strafbestand meinerseits und somit kein Rechtmäßiger Grund für die Aufnahme vorhanden ist?
Alles anzeigenDann zeig ihn doch an wenn er die Aufnahme gemacht hat
Das aufnehmen selber ist nur leider kein Straftbestand.
Zitat" So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.
Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein."
Eine weitere Straftat ist unteranderem auch "Drohung".
Ähm... checkst du, dass keiner Strafbestand meinerseits und somit kein Rechtmäßiger Grund für die Aufnahme vorhanden ist?
Indirekt hast du ja grade zugeben dass du es aufgenommen hast.
Ach und auf der Jura seite von deinem freund und helfer ist folgendes zu lesen:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt...
| "das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder..." |
also allein schon die Aufnahme wäre strafbar. Wer weiss vllt bietet uns ja der Jura-Experte nh Grundwissensstunde Jura an ![]()
Alles anzeigenDas aufnehmen selber ist nur leider kein Straftbestand.
Ähm... checkst du, dass keiner Strafbestand meinerseits und somit kein Rechtmäßiger Grund für die Aufnahme vorhanden ist?
Indirekt hast du ja grade zugeben dass du es aufgenommen hast.
Ach und auf der Jura seite von deinem freund und helfer ist folgendes zu lesen:
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt...
"das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder..." also allein schon die Aufnahme wäre strafbar. Wer weiss vllt bietet uns ja der Jura-Experte nh Grundwissensstunde Jura an
Jufies hat aufgenommen nicht ich....
Hast du irgendwas mit deinem Kopf?
§ 201 StGB
Wie du in dem Paragraphen nachlesen kannst, gibt es keine Ausnahmetatbestand, durch welchen Handeln rechtskonform wird.
Zitat" So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.
Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein."
Eine weitere Straftat ist unteranderem auch "Drohung".
Dann bitte richtig lesen:
Was steht da genau?
Aufzeichnung bei einer polizeilichen Festnahme.
Liegt das hier vor? Wohl kaum.
Überwachung von Mitarbeitern.
Kann ich hier auch nicht erkennen.
Und genau das steht in dem von dir geteilten Teil. Der Fall, den du hier als legitim angesehen haben möchtest wird nicht genannt.
Des Weiteren bedeutet die Formulierung „gerechtfertigt“ nicht, dass die Aufnahme rechtens ist. Sie ist und bleibt rechtswidrig.
Ob ein rechtswidriges Verhalten als gerechtfertigt betrachtet und somit nicht oder nicht so hart bestraft wird, wird im Strafprozess entschieden. Rechtswidrig bleibt es jedoch weiterhin.
Wenn du z.B. einen Einbrecher festsetzt, so begehst du Freiheitsberaubung. Und das wird sogar verfolgt.
Lerne erstmal Texte, welche du im Netz findest, zu verstehen, ehe du dich hier als clever darstellst.
Ihr nutzt das Forum und andere Plattformen um Straftaten zu verbreiten. Und das geht gar nicht. Und da ist mir egal, was irgendwelche Kinder davon halten, die meinen es ins Lächerliche ziehen zu müssen und sowas runterspielen.
Und nein, ein Jura-Experte bin ich nicht. Habe lediglich das erste Staatsexamen.
So viel Theater in einem Blockspiel.