alles gut habe das ganze gespräch ungeschnitten aufgenommen, geht halt nur länger als eine Stunde, glaube lade es über Nacht hoch. Und btw ich weiß ja nicht ob eine Provokation rechtfertigt das man mit 40 oder wie alt ihr seid einem 16 jährigen sagt, dass man seine IP hat und man Freunde schicken wird die ihn umbringen kommen
Zeichnen Sie unbefugt ein Telefongespräch auf, können Sie sich sogar nach § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Diese Vorschrift schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Dabei ist es nicht nur verboten, ein Telefonat aufzuzeichnen. Strafbar machen Sie sich auch, wenn Sie diese Aufnahme öffentlich verbreiten. ^^
ich kenne das Gesetz alles gut