An alle die Kristalle von mir gekauft haben!
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dunklerLordArtus -
15. November 2022 um 22:05 -
Geschlossen
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Solch Klauseln sind soweit ich weiß nicht Rechtens wo man automatisch aufs widerrufsrecht verzichtet.
Man verzichtet nicht automatisch, man stimmt dem zu. Und es ist zulässig und durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt.
Verlink das mal

Es ist eine Online Bestellung und diese unterliegen den Gesetzlichen vorgaben da ist auch egal was der Verkäufer auf der Webseite stehen hat. Kann sogar zum Nachteil ausgelegt werden wenn der Verkäufer nicht korrekt über die Widerrufsmöglichkeiten informiert laut google steigt dann die umtauschfrist von 14 tagen auf ein Jahr^^
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Man verzichtet nicht automatisch, man stimmt dem zu. Und es ist zulässig und durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt.
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Es ist eine Online Bestellung und diese unterliegen den Gesetzlichen vorgaben da ist auch egal was der Verkäufer auf der Webseite stehen hat. Kann sogar zum Nachteil ausgelegt werden wenn der Verkäufer nicht korrekt über die Widerrufsmöglichkeiten informiert laut google steigt dann die umtauschfrist von 14 tagen auf ein Jahr^^
Google fragen dauert doch nicht lange, oder?
User müssen ausdrücklich auf Widerrufsrecht verzichten (ratgeberrecht.eu)
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Es ist eine Online Bestellung und diese unterliegen den Gesetzlichen vorgaben da ist auch egal was der Verkäufer auf der Webseite stehen hat. Kann sogar zum Nachteil ausgelegt werden wenn der Verkäufer nicht korrekt über die Widerrufsmöglichkeiten informiert laut google steigt dann die umtauschfrist von 14 tagen auf ein Jahr^^
Google fragen dauert doch nicht lange, oder?
User müssen ausdrücklich auf Widerrufsrecht verzichten (ratgeberrecht.eu)
Danke dir ! Ich habs tatsächlich nicht gefunden bei der suche^^ vermutlich falsch formuliert. Dann ist das Thema ja schon mal vom Tisch und er hat keinerlei möglichkeiten das zu widerrufen zumal eben die Leistung ja erbracht wurde.
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Danke dir ! Ich habs tatsächlich nicht gefunden bei der suche^^ vermutlich falsch formuliert. Dann ist das Thema ja schon mal vom Tisch und er hat keinerlei möglichkeiten das zu widerrufen zumal eben die Leistung ja erbracht wurde.
Er will ja auch gar nicht widerrufen. Er will vom Kauf zurücktreten. Und das ist tatsächlich etwas ganz anderes.
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Naja zurücktreten kann man ja nur vor auslieferung... da es aber zu einem abschluss gekommen ist, kann man wenn nur widerrufen.... oder hab ich da was falsch in erinnerung was das angeht ?
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Naja zurücktreten kann man ja nur vor auslieferung... da es aber zu einem abschluss gekommen ist, kann man wenn nur widerrufen.... oder hab ich da was falsch in erinnerung was das angeht ?
Vertragsrecht is ein wenig komplizierter. Das ist im Zweifelsfall, wie immer, ein Fall für ein Richter.
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Naja zurücktreten kann man ja nur vor auslieferung... da es aber zu einem abschluss gekommen ist, kann man wenn nur widerrufen.... oder hab ich da was falsch in erinnerung was das angeht ?
Ja, da hast du was falsch in Erinnerung.
Bei einem Widerruf brauchst du keine Begründung. Bei einem Rücktritt von einem Kaufvertrag hast du die Ware bereits, du bist aber damit nicht zufrieden, da z.B. die beschriebene Leistung nicht erbracht wird, oder die Ware einen Mängel aufweist. Und das kann man natürlich erst, wenn man die Ware bereits hat, ausgepackt und auch genutzt hat. Aber natürlich geht es nicht so ohne Weiteres. Als Käufer muss man dem Verkäufer eine Frist zu Mängelbeseitigung einräumen, ehe man dann, wenn nichts passiert, zurücktreten kann.
Der TE vertritt hier den Standpunkt, dass der Vertrag von Seiten GG nicht erfüllt, da er vom Spiel ausgeschlossen wurde und er die erworbene Leistung nicht mehr nutzen kann. Er möchte daher vom Kaufvertrag aufgrund von Nichterfüllung zurücktreten.
Rein rechtlich ist das eine spannende Sache, da mir bislang keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt sind, wo sowas verhandelt wurde. Fakt ist jedoch, dass in den AGBs steht, dass man bei einem Verstoß kein Anrecht auf die erbrachte Leistung hat. Dass man die AGBs zur Kenntnis genommen hat, muss man ja ebenfalls anklicken. Ob das so haltbar ist? Ich denke ja, aber der TE will es eben darauf ankommen lassen. Einfach das Geld zurückziehen ist jedoch nicht der richtige Weg.
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Denke er will hier nur Panik machen.... kommt ja nichts mehr von ihm.
Das mit dem Rücktritt vom Kauf geht nur zu den normalen Gesetzlichen vorrausetzungen. Selbst bei Paypall geht nur 30 Tage ? und auch nur mit Begründung bei höheren Summen wird Paypal sicher vorher mit dem Verkäufer reden..... also so einfach ist es dann auch nicht

also ganz geschmeidig.
Richtig. Nur um es kurz zu sagen... auch wenns hart klingt. Er kann gar nichts machen.
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Jo Abge wo bleibst du??
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Jo Abge wo bleibst du??
Ich bezweifle, dass er sich zu der Sache hier äußern wird. Warum auch? Er äußert sich anscheinend nicht über die Adminmail, was würde es hier bringen? Vor allem wenn es wirklich vor Gericht oder sonst was gehen würde, wäre eine möglicherweise unbedachte Äußerung in einem Forum, nur um irgendwelche Internettrolle und Interessierte informell zu befriedigen, schon sehr dämlich.
Zumal dieser Beitrag nur als Info, von dunklerLordArtus an die Mitspieler die über ihn Kristalle erworben haben, gedacht ist.
Aber hey, pingt ruhig weiter den Mann, da wird er garantiert sich hier äußern 👌😂
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Rein rechtlich ist das eine spannende Sache, da mir bislang keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt sind, wo sowas verhandelt wurde. Fakt ist jedoch, dass in den AGBs steht, dass man bei einem Verstoß kein Anrecht auf die erbrachte Leistung hat. Dass man die AGBs zur Kenntnis genommen hat, muss man ja ebenfalls anklicken. Ob das so haltbar ist? Ich denke ja, aber der TE will es eben darauf ankommen lassen. Einfach das Geld zurückziehen ist jedoch nicht der richtige Weg.
Hab jetzt auch Mal bissl gesucht und keinen ähnlichen Fall vorfinden können. Es gab zwar Mal eine Entscheidung vom Landesgericht Karlsruhe vor paar Jahren aber das ist auch ein andere Ausgangssituation, auch wenn sie Parallelen aufweist.
Im Endeffekt ist es so wie hier beschrieben nur rein informativ.
Ich gehe auch nicht davon aus dass sich der TE hier weiterhin meldet so wie er es beschrieben hat.
Auch seitens des Teams kann man hier keine Stellungnahme erwarten. Die Summe die hier im Raum steht ist nicht gerade ein Kavaliersdelikt. Sowas wird garantiert vor Gericht landen wenn keiner der beiden Parteien nachgibt.
Ich gehe auch nicht davon aus dass GG hier mehrere Bans wegen Shop Betrugs aussprechen wird und die betroffenen Opfer des Vorfalls nochmals abstraft. Ich denke sie werden sich eine Lösung dafür überlegen um diese Spieler nicht zu benachteiligen. Es war ja nicht deren Absicht sondern die Handlung, geht ja von wem anders aus.
Ein solches Ausmaß gab es ja bis dato hier auch nicht wenn das wirklich wie angekündigt abläuft.
Das ist halt jetzt eine Situation welche die beiden Parteien unter sich klären müssen. Nur der TE und das Team wissen was wirklich vorgefallen ist. Wenn es sich dann zuspitzt werden beide Seiten sich dann verantworten müssen. Sowas kann er sehr langatmig werden und dauern.
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Wieso geht hier eigentlich jeder davon aus dass das Team sich wirklich nicht zu dem Vorfall bei ihm gemeldet hat? Schon in Betracht gezogen dass das einfach gelogen ist?

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Wieso geht hier eigentlich jeder davon aus dass das Team sich wirklich nicht zu dem Vorfall bei ihm gemeldet hat? Schon in Betracht gezogen dass das einfach gelogen ist?

Also denkst du das er eine mail geschrieben hat, eine Antwort bekommen hat und jetzt einen Beitrag macht das er keine Antwort bekommt? Klingt um ehrlich zu sein ziemlich kacke.
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„you know the answer“

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Wieso geht hier eigentlich jeder davon aus dass das Team sich wirklich nicht zu dem Vorfall bei ihm gemeldet hat? Schon in Betracht gezogen dass das einfach gelogen ist?

Davon geht sicherlich nicht jeder aus. Daher habe ich den Sachverhalt auch nur so betrachtet, „wie er hier geschildert wurde.“
Und dennoch ist das Thema interessant. Und halt auch von GG losgelöst.
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