Ich werde fast immer wenn ich online komme von darkglumanda und seinen freunden gestartkickt wegen scamming was ich nicht tuhe sie haben mich schonmal 5 mal hintereinander gestartkickt wer hat schon lust 25 minuten nicht auf den server zu kommen sie kaufen sogar von anderen leuten startkicks um mich zu startkicken Aber ich bin unschuldig er hat mich gescammt und ich habe ihn gestartkickt und dann passierte das weil ich gerade wieder gestartkickt wurde und 5 min nicht drauf kann schreibe ich das damit ich nicht 5 min warten muss
Grundloser startkick
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mustiHD -
20. April 2018 um 21:09 -
Geschlossen
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Welche Startkick- und Mute-Gründe sind berechtigt?
wenn du der Meinung bist das es unberechtigt ist und nicht diesen Gründen entspricht kannst du sie mit beweisen im ticketsystem melden.
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Scammen ist ja zwar ein Startkickgrund!!!
- Du solltest am besten eine Spielaufnahme wenn du das nächste Mal Joinst
- Wenn du es hinbekommst dass diese Personen mit dir auf TS reden mach dann auf jeden fall eine Aufnahme mit Stimme und wo man den Teamspeak sieht
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Und auch am besten /realname
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- Wenn du es hinbekommst dass diese Personen mit dir auf TS reden mach dann auf jeden fall eine Aufnahme mit Stimme und wo man den Teamspeak sieht
Das Aufnehmen ist im Teamspeak verboten und wird mit einem Bann bestraft.
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Rolys dann hat man wenigstens einen Beweis !!!
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Rangausnutzung wird nicht dirket bestraft und vorerst nur notiert, aber beim Aufnehmen im TeamSpeak können größere Strafen folgen.
Ich persönlich würde nicht gegen eine Regel verstoßen und einen Bann riskieren, um auf jemand anderen aufmerksam zu machen, der wohlmöglich noch nicht mal bestraft wird.
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Rolys dann hat man wenigstens einen Beweis !!!
das problem ist das dieser beweis nicht nur gegen die regeln von gg verstößt... er versößt sogar gegen geltende gesetze. du darfst in deutschland nicht einfach eine person aufnehmen ohne das diese davon weiß. wie Rolys außerdem schon schrieb tauschst du im besten falle eine verwarnung für die person gegen einen bann von dir... und da bin ich unsicher ob es das wert ist... im schlimmsten falle kann es sogar eine anzeige nach sich ziehen.
Spoiler anzeigen
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. -
das problem ist das dieser beweis nicht nur gegen die regeln von gg verstößt... er versößt sogar gegen geltende gesetze. du darfst in deutschland nicht einfach eine person aufnehmen ohne das diese davon weiß. wie Rolys außerdem schon schrieb tauschst du im besten falle eine verwarnung für die person gegen einen bann von dir... und da bin ich unsicher ob es das wert ist... im schlimmsten falle kann es sogar eine anzeige nach sich ziehen.
Spoiler anzeigen
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.Alles auf einem Teamspeak gesprochene außerhalb von privaten Räumen ist öffentlich gesprochenes Wort. Und zu privaten Zwecken für mich persönlich dürfte ich sehrwohl Fotos von anderen Personen machen oder diese Gespräche aufnehmen. Nicht erlaubt, und darauf zielt das Gesetz hab, ist der unberechtigte Mitschnitt von Telefonaten (dies ist ein nichtöffentlich gesprochenes Wort). Und da wird ebenfalls unterschieden ob man neben dem Telefonierenden steht und dies offen aufnimmt oder über Trojaner oder Wanzen dies aufnimmt. Ersteres findet sich nicht im Gesetzestext wieder, zweiteres hingegen schon. Dem entgegen wirkt aber GGames, da auf dem TS OHNE vorherige Ankündigung und Einverständnisnahme keine VoiceMitschnitte gemacht und veröffentlicht werden dürfen.
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https://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland
https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/une…verletzung-dar/
in jedem Fall würde ich mein Persönlichkeits recht verletz sehen und anzeige stellen. die frage ist ja wie sich öffentlich definiert... aber selbst wenn das nicht zutrifft sind Aufnahmen ohne Erlaubnis wegen des urheber Rechts nicht erlaubt. Und ja... auch nicht für private Zwecke. Lediglich um Straftaten zu beweisen... und ich denke nicht das rangausnutzung auf einem spiele server dazu zählt.
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@Ceddi
Also dürfe ich meine TS-aufnahme an die Polizei schicken wenn ich so beweisen kann dass mich jemand gedost hat?
- Den ein D-Dos ist Strafbar
- Da er einen Strafbaren Angriff gegen dein Netzwerk darstellt
- Wenn du die Stelle im Bundes Gesetzbuch Nachlesen willst dann benutze Google
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Bantor
4. August 2020 um 13:25 Hat das Thema aus dem Forum Spielmodus: Citybuild nach Support: In-Game verschoben. -
System
14. Januar 2021 um 15:28 Hat das Thema geschlossen. -
System
14. Januar 2021 um 15:30 Hat das Thema aus dem Forum Support: In-Game nach Archiv verschoben.