@BigBang_Ger
Statement zur Serverperformance
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Abge -
19. Januar 2019 um 14:11 -
Geschlossen
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Meldet euch einfach dort, wenn ihr Fragen oder Anliegen habt: https://discord.griefergames.net/
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ahhso...alles klar.....kann man da nicht mal zurück ddossen??

Das wäre doch mal eine angemessene Reaktion. GG Netzwerk schlägt zurück

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Okay, ist ein DDoS. Der Server wird gerade angegriffen.
Wurde hier bereits aufgeklärt JohannaPlayer_ 👀
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ahhso...alles klar.....kann man da nicht mal zurück ddossen??


Das wäre doch mal eine angemessene Reaktion. GG Netzwerk schlägt zurück

*seufzt*
DDoS = Distributed Denial of Service = Verteilte Unzugänglichmachung
Im Gegensatz zu einem DoS-Angriff, bei welchem von einem System die Angriffe auf das Ziel stattfinden, sind bei einem DDoS-Angriff die Verursacher Botnetze / große Rechenzentren/Serverfarmen, welche als eine Einheit gegen ein entsprechendes Ziel geschaltet werden.
In den meisten Fällen werden hierfür mit Schadsoftware infizierte Geräte mit Internetzugang vom Angreifer über die Schadsoftware ferngesteuert oder zum Zweck des Angriffs von der Ferne aus mit Befehlen versorgt.
Ein "Gegenangriff" ist somit auf der einen Seite sinnfrei, da die ausführenden Angreifer meist selbst nichts davon wissen, dass ihr System hierfür missbraucht wird. Auf der anderen Seite ist es auch schwierig eine Vielzahl von (mehreren Tausenden) Verbindungen alle durch gezielte Überlasten außer Gefecht zu setzen ohne selbst eine gleichwertige passende Infrastruktur für einen Angriff aufzubauen und einzusetzen.
Hinzu kommt dann, dass wir in Deutschland Gesetzte haben, welche diese Art von Vorgehen (auch im Fall, dass man selbst Geschädigter ist) unter Strafe stellen. Selbstjustiz ist dennoch ein Verbrechen, Aufforderung zu solcher oder gar ogranisierte Formen werden als Landfriedensbruch (§ 125 StGB) gewertet.
Das Ausspähen von Daten (gemäß § 202a StGB) , Abfangen von Daten (gemäß §202b StGB und auch das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (gemäß § 202c StGB) sind allesamt 2-3 jahren Freiheitsstrafe oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.
Ebenso zählen hierzu die §§ 303a StGB & 303b StGB, welche Datensabotage und Datenveränderung unter erhebliche Strafen stellen welche je nach Schwere für eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bzw. bis zu 5 Jahren und/oder erheblichen Geldstrafen reichen können.
Das wäre ein hoher Preis für ein wenig Rache aufgrund etwas Unspielbarkeit.

Mehr zum Thema DDoS:
Mehr zu den Gesetzen:
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ahhso...alles klar.....kann man da nicht mal zurück ddossen??


Das wäre doch mal eine angemessene Reaktion. GG Netzwerk schlägt zurück

*seufzt*
DDoS = Distributed Denial of Service = Verteilte Unzugänglichmachung
Im Gegensatz zu einem DoS-Angriff, bei welchem von einem System die Angriffe auf das Ziel stattfinden, sind bei einem DDoS-Angriff die Verursacher Botnetze / große Rechenzentren/Serverfarmen, welche als eine Einheit gegen ein entsprechendes Ziel geschaltet werden.
In den meisten Fällen werden hierfür mit Schadsoftware infizierte Geräte mit Internetzugang vom Angreifer über die Schadsoftware ferngesteuert oder zum Zweck des Angriffs von der Ferne aus mit Befehlen versorgt.
Ein "Gegenangriff" ist somit auf der einen Seite sinnfrei, da die ausführenden Angreifer meist selbst nichts davon wissen, dass ihr System hierfür missbraucht wird. Auf der anderen Seite ist es auch schwierig eine Vielzahl von (mehreren Tausenden) Verbindungen alle durch gezielte Überlasten außer Gefecht zu setzen ohne selbst eine gleichwertige passende Infrastruktur für einen Angriff aufzubauen und einzusetzen.
Hinzu kommt dann, dass wir in Deutschland Gesetzte haben, welche diese Art von Vorgehen (auch im Fall, dass man selbst Geschädigter ist) unter Strafe stellen. Selbstjustiz ist dennoch ein Verbrechen, Aufforderung zu solcher oder gar ogranisierte Formen werden als Landfriedensbruch (§ 125 StGB) gewertet.
Das Ausspähen von Daten (gemäß § 202a StGB) , Abfangen von Daten (gemäß §202b StGB und auch das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (gemäß § 202c StGB) sind allesamt 2-3 jahren Freiheitsstrafe oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.
Ebenso zählen hierzu die §§ 303a StGB & 303b StGB, welche Datensabotage und Datenveränderung unter erhebliche Strafen stellen welche je nach Schwere für eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bzw. bis zu 5 Jahren und/oder erheblichen Geldstrafen reichen können.
Das wäre ein hoher Preis für ein wenig Rache aufgrund etwas Unspielbarkeit.

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Das wäre doch mal eine angemessene Reaktion. GG Netzwerk schlägt zurück

*seufzt*
DDoS = Distributed Denial of Service = Verteilte Unzugänglichmachung
Im Gegensatz zu einem DoS-Angriff, bei welchem von einem System die Angriffe auf das Ziel stattfinden, sind bei einem DDoS-Angriff die Verursacher Botnetze / große Rechenzentren/Serverfarmen, welche als eine Einheit gegen ein entsprechendes Ziel geschaltet werden.
In den meisten Fällen werden hierfür mit Schadsoftware infizierte Geräte mit Internetzugang vom Angreifer über die Schadsoftware ferngesteuert oder zum Zweck des Angriffs von der Ferne aus mit Befehlen versorgt.
Ein "Gegenangriff" ist somit auf der einen Seite sinnfrei, da die ausführenden Angreifer meist selbst nichts davon wissen, dass ihr System hierfür missbraucht wird. Auf der anderen Seite ist es auch schwierig eine Vielzahl von (mehreren Tausenden) Verbindungen alle durch gezielte Überlasten außer Gefecht zu setzen ohne selbst eine gleichwertige passende Infrastruktur für einen Angriff aufzubauen und einzusetzen.
Hinzu kommt dann, dass wir in Deutschland Gesetzte haben, welche diese Art von Vorgehen (auch im Fall, dass man selbst Geschädigter ist) unter Strafe stellen. Selbstjustiz ist dennoch ein Verbrechen, Aufforderung zu solcher oder gar ogranisierte Formen werden als Landfriedensbruch (§ 125 StGB) gewertet.
Das Ausspähen von Daten (gemäß § 202a StGB) , Abfangen von Daten (gemäß §202b StGB und auch das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (gemäß § 202c StGB) sind allesamt 2-3 jahren Freiheitsstrafe oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.
Ebenso zählen hierzu die §§ 303a StGB & 303b StGB, welche Datensabotage und Datenveränderung unter erhebliche Strafen stellen welche je nach Schwere für eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bzw. bis zu 5 Jahren und/oder erheblichen Geldstrafen reichen können.
Das wäre ein hoher Preis für ein wenig Rache aufgrund etwas Unspielbarkeit.

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Das sollte ein Scherz sein mit dem zurück ddosen..



Okay, ist ein DDoS. Der Server wird gerade angegriffen.
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Oh...verzeihung...das muß ich überlesen haben...

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DDoS = Distributed Denial of Service = Verteilte Unzugänglichmachung
Im Gegensatz zu einem DoS-Angriff, bei welchem von einem System die Angriffe auf das Ziel stattfinden, sind bei einem DDoS-Angriff die Verursacher Botnetze / große Rechenzentren/Serverfarmen, welche als eine Einheit gegen ein entsprechendes Ziel geschaltet werden.
In den meisten Fällen werden hierfür mit Schadsoftware infizierte Geräte mit Internetzugang vom Angreifer über die Schadsoftware ferngesteuert oder zum Zweck des Angriffs von der Ferne aus mit Befehlen versorgt.
Ein "Gegenangriff" ist somit auf der einen Seite sinnfrei, da die ausführenden Angreifer meist selbst nichts davon wissen, dass ihr System hierfür missbraucht wird. Auf der anderen Seite ist es auch schwierig eine Vielzahl von (mehreren Tausenden) Verbindungen alle durch gezielte Überlasten außer Gefecht zu setzen ohne selbst eine gleichwertige passende Infrastruktur für einen Angriff aufzubauen und einzusetzen.
Hinzu kommt dann, dass wir in Deutschland Gesetzte haben, welche diese Art von Vorgehen (auch im Fall, dass man selbst Geschädigter ist) unter Strafe stellen. Selbstjustiz ist dennoch ein Verbrechen, Aufforderung zu solcher oder gar ogranisierte Formen werden als Landfriedensbruch (§ 125 StGB) gewertet.
Das Ausspähen von Daten (gemäß § 202a StGB) , Abfangen von Daten (gemäß §202b StGB und auch das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (gemäß § 202c StGB) sind allesamt 2-3 jahren Freiheitsstrafe oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.
Ebenso zählen hierzu die §§ 303a StGB & 303b StGB, welche Datensabotage und Datenveränderung unter erhebliche Strafen stellen welche je nach Schwere für eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bzw. bis zu 5 Jahren und/oder erheblichen Geldstrafen reichen können.
Das wäre ein hoher Preis für ein wenig Rache aufgrund etwas Unspielbarkeit.

Mehr zum Thema DDoS:
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Sorry, nächstes mal schreib ich dazu "Achtung: Dieser Text kann Spuren von Sarkasmus oder Humor beinhalten "

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Wie steht es bei der Nature/Extreme in den letzten 2-3 Tagen?
Alles okay mit den neuen Maßnahmen?

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Super, auf Extreme. 19,95er
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Wie steht es bei der Nature/Extreme in den letzten 2-3 Tagen?
Alles okay mit den neuen Maßnahmen?

Benutze nix zum genauen Messen der TPS, aber scheint irgendwo um die 19,5-19,8 zu kreiseln, ausgehend von den Spawnrates.
Also ja, funktioniert ganz gut

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Wie steht es bei der Nature/Extreme in den letzten 2-3 Tagen?
Alles okay mit den neuen Maßnahmen?

Nature hat die letzten tage zwischen 18-20er tps also sehr gute Tps und performance
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Cb22 weg?
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Cb22 weg?
ist wieder da

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4er tps innnerhalb 10sek von 20 ... derjenige der das ist sollte gebannt werden (nature)
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1.8 platt??...was da wieder los??
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Na, spinnt GG wieder rum?
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wieder ddos kiddis unterwegs??

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- Status: in Bearbeitung/gelöst
- Auswirkung:
- Verbindungsserver ausgefallen (Zeitüberschreitungen)
- mehrere Server zeitweise nicht erreichbar / Daten werden nicht geladen
- Ursache:
- externe Angriffe auf Hoster
- Maßnahmen:
- Incident erzeugt: Rückmeldung Hoster
- Firewall angepasst; Netzwerk neugestartet
Bitte weiterhin mitteilen, falls es durch die Angriffe zu Problemen kommt.
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danke für die schnelle Reaktion...



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Aktuell fliegen wieder sehr viele Spieler vom Server.
Meldung: Proxy lost connection to Server
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4x Proxy Lost Connection in 10min
Nun Login Servers Down
Wann werden anständige Proxy Versionen installiert? -