Jeder kann seine Freunde / Clan etc, dazu auffordern hier abzustimmen. Egal ob Ja oder nein Fraktion.
Einzige was nicht geht ist bedrohen oder bestechen abzustimmen.
Öffentliche Umfrage über einen Eintrag von Manoli_ ins ScammerRadar.
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ScammerRadarTeam -
20. August 2022 um 17:40 -
Geschlossen
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Jeder kann seine Freunde / Clan etc, dazu auffordern hier abzustimmen. Egal ob Ja oder nein Fraktion.
Einzige was nicht geht ist bedrohen oder bestechen abzustimmen.Geile Umfrage, jetzt ist es nicht mehr "liest den Beitrag und bildet euch eure Meinung und stimmt ab" sondern nur noch: Welche Gruppe kann mehr Personen aufbringen
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Und User dazu aufzufordern für nein zu stimmen darfst du auch?
nur mal so am Rande Sprachnachrichten weiter zu leiten ist Strafbar. Solltest du und dein Kumpel mal drüber nachdenken.
Gruß
BigBang_Ger
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Ja
Wollte mich eigentlich enthalten aber allein schon wegen der Pinnwandaktion stimme ich jetzt doch für ja.
Das ScammerRadarTeam hat gesagt, dass ich die Leute gern auf ihre ungültigen Stimmen hinweisen darf.
Können sie Dir gern bestätigen.
Wo habe ich den gesagt das du das nicht darfst? Ich persönlich finde einfach diese Aktion nicht gut weswegen ich mit ja gestimmt habe und nicht weil sie verboten sei.
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Das ScammerRadarTeam hat gesagt, dass ich die Leute gern auf ihre ungültigen Stimmen hinweisen darf.
Können sie Dir gern bestätigen.
Wo habe ich den gesagt das du das nicht darfst? Ich persönlich finde einfach diese Aktion nicht gut weswegen ich mit ja gestimmt habe und nicht weil sie verboten sei.
Wollte es nur Mal anmerken.
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Und User dazu aufzufordern für nein zu stimmen darfst du auch?
nur mal so am Rande Sprachnachrichten weiter zu leiten ist Strafbar. Solltest du und dein Kumpel mal drüber nachdenken.
Gruß
BigBang_Ger
Oh Gott, jetzt muss ich dich mal Fragen ob du dumm bist (Ohne das jetzt persönlich zu meinen)
Aber wo und wann hab ich eine Sprachnachricht weiter geleitet?
Aber mal so nebenbei
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist jedoch nur anwendbar, wenn der Inhalt der weitergegebenen Chatnachrichten sowie die Weitergabe der Nachricht nicht einem rein privaten Zweck diente (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG). Werden also z.B. Nachrichten unter Freunden oder Kollegen an andere Freunde weitergesendet, ist das BDSG nicht anwendbar und dem LfDI fehlt es als Aufsichtsbehörde an der erforderlichen Zuständigkeit zur Aufklärung und Ahnung solcher Fälle.
Sollte es sich um einen Fall dieser so genannten Haushaltsausnahme handeln, stehen dem Betroffenen aber zivilrechtliche Ansprüche zu. Er kann die Verbreitung untersagen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern. Daneben wäre ggf. auch ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld denkbar, wenn es sich durch einen schwerwiegenden Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht handelt.
-> Die Sprachnachricht enthält eine Bitte, keine privaten Sachen etc.
Was kann ich gegen die Verbreitung unternehmen?
Zunächst einmal hängt es vom Einzelfall ab, welche Rechte Sie haben. Werden Nachrichten, die rein privaten Zwecken dienen, nur in privaten Kreisen weiterverbreitet, also zum Beispiel unter Freunden oder Kollegen, haben Sie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Versender. So können Sie die Verbreitung untersagen und eine Unterlassungserklärung fordern. Bei schwerwiegenderen Verstößen wie der Verbreitung von intimem Bildmaterial wäre womöglich auch ein Schmerzensgeld denkbar.
Wenn ich beiden Quellen glauben darf, dann ist nur eine weitere Verbreitung untersagbar und höchstens noch eine Unterlassungserklärung
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Nein! Das ist ein anständiger Junge. Der hat immer sauber und fair versucht zu spielen.
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Oh Gott, jetzt muss ich dich mal Fragen ob du dumm bist (Ohne das jetzt persönlich zu meinen)
Aber wo und wann hab ich eine Sprachnachricht weiter geleitet?lies meine Nachricht richtig, vielleicht kannst du dir dann selber beantworten wer von uns beiden der "Dumme" ist, man sieht auf den Screen nur eine weitergeleitete Nachricht und deswegen meine allgemeingehaltene Nachricht. Wenn du sowas nicht verstehst solltest du vielleicht nochmal drüber nachdenken.
Zudem kann ich dir nicht empfehlen Paragraphen aus Google zu kopieren die und selber nicht verstehst, könnte dich selber ein bischen ins lächerliche Ziehen.
Gruß
BigBang_Ger
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lies meine Nachricht richtig, vielleicht kannst du dir dann selber beantworten wer von uns beiden der "Dumme" ist, man sieht auf den Screen nur eine weitergeleitete Nachricht und deswegen meine allgemeingehaltene Nachricht. Wenn du sowas nicht verstehst solltest du vielleicht nochmal drüber nachdenken.
Ahh stimmt, weil selbst geschriebene Nachrichten ja nicht anders angezeigt werden als die anderer und wenn Manoli sie mir geschickt hätte, dann hätte ich sie ja weiterleiten müssen für den Screenshot! Danke für diesen guten Beitrag, hast dich ja sogar mal selbst übertroffen XD
Was kann ich gegen die Verbreitung unternehmen?
Zunächst einmal hängt es vom Einzelfall ab, welche Rechte Sie haben. Werden Nachrichten, die rein privaten Zwecken dienen, nur in privaten Kreisen weiterverbreitet, also zum Beispiel unter Freunden oder Kollegen, haben Sie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Versender. So können Sie die Verbreitung untersagen und eine Unterlassungserklärung fordern. Bei schwerwiegenderen Verstößen wie der Verbreitung von intimem Bildmaterial wäre womöglich auch ein Schmerzensgeld denkbar.
Boar, geiler Paragraph, da muss man echt Jura studieren um das zu verstehen, wenn das irgend ein Paragraph wäre (Gilt auch für das andere) dann frage ich mich was das für komische Texte in unseren Gesetzen sind
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Ich weis nicht ErKxfft aber deine Nachrichten passen irgendwie zu deinem Profilbild, da bekommt man echt Mitleid.
Gruß
BigBang_Ger
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Jeder kann seine Freunde / Clan etc, dazu auffordern hier abzustimmen. Egal ob Ja oder nein Fraktion.
Einzige was nicht geht ist bedrohen oder bestechen abzustimmen.Ihr seid einfach nur ein Affenzirkus. Könnt dieses Projekt ja gleich auflösen. Hat inzwischen dieselbe Relevanz wie dieser Beitrag.
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Ich weis nicht ErKxfft aber deine Nachrichten passen irgendwie zu deinem Profilbild, da bekommt man echt Mitleid.
Gruß
BigBang_Ger
Vielen Dank
Tut mir leid das ich da keine Hartz IV Empfänger mit anspreche
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