- Wie heißt der betroffene Spieler?
- Zitro___
- Was hat der betroffene Spieler gemacht?
- Nichteinhaltung eines Kaufvertrags (Leistungsstörung in Form der Nichtleistung)
Vorab möchte ich sagen, dass ich mit Zitro___ in der Vergangenheit gute und faire Erfahrungen gemacht habe. Umso enttäuschender ist die aktuelle Situation, da dieses Verhalten für mich einen klaren Bruch mit den Grundprinzipien eines fairen und verlässlichen Handelns darstellt.
Als Label habe ich "Rufschädigung" verwendet, da man eins auswählen muss und Scamming und Griefing hier nicht passen, da es sich eher um unfaires Verhalten handelt.
Sachverhaltsdarstellung
Am 21.01.2026 bot der Verkäufer Zitro___ im Griefergames-Forum zwei identische „Ich bin ein LuckyBlock“ items im Originalzustand (folgend als „Lucky Block“ bezeichnet) zunächst im Rahmen einer Versteigerung an. Später ergänzte er den Beitrag um einen Sofortkaufpreis (SKP) von 32 Mio. Griefer Games-Dollar pro Stück.
Ebenfalls am 21.01.2026 erklärte der Käufer Pizzabaecker007 öffentlich im Thread, dass er einen Lucky Block zum Sofortkaufpreis nehme.
Diese Erklärung wurde von Zitro___ durch eine „Gefällt mir“-Reaktion bestätigt.
Anschließend schrieb Zitro___ am 21.01.2026, dass die Items, die per SKP gekauft wurden, bei ihm abgeholt werden können.
Eine konkrete Frist, ein Datum oder eine Uhrzeit wurden nicht genannt.
Am 01.02.2026 versuchte Pizzabaecker007, Zitro___ ingame zu kontaktieren, während dieser online war, um den Handel abzuwickeln. Eine Reaktion erfolgte nicht.
Am 02.02.2026 kam es schließlich zum Kontakt, bei dem Zitro___ erklärte, der Lucky Block sei inzwischen an jemand anderen verkauft worden, da Pizzabaecker007 sich nicht gemeldet habe.
Zugleich bot Zitro___ dem Käufer Pizzabaecker007 einen neu beschafften identischen Lucky Block für 40 Mio. GrieferGames-Dollar an.
Rechtliche Würdigung
I. Zustandekommen eines Kaufvertrags (§§ 433, 145 ff. BGB)
1. Angebot
Der Verkaufsbeitrag mit festem Sofortkaufpreis, konkret bezeichnetem Gegenstand und begrenzter Stückzahl stellt ein verbindliches Angebot dar.
2. Annahme
Die Erklärung von Pizzabaecker007 am 21.01.2026 („nehme ich zum SKP“) ist eine eindeutige Annahme.
Besonders wichtig:
Die „Gefällt mir“-Reaktion von Zitro___ ist als Bestätigung des Vertragsschlusses zu werten, mindestens aber als konkludente Annahmeerklärung.
=> Ein wirksamer Kaufvertrag kam am 21.01.2026 zustande.
II. Konkretisierung der Leistungspflichten
Durch die anschließende Nachricht von Zitro___ („Items können bei mir abgeholt werden“) hat der Verkäufer:
- den Vertrag bestätigt,
- die Erfüllung aktiv angeboten (§ 294 BGB),
- jedoch keine Frist gesetzt.
=> Der Vertrag war nicht nur geschlossen, sondern bereits in der Abwicklungsphase.
III. Bestand des Kaufvertrags trotz Zeitablaufs
1. Keine vereinbarte Abholfrist
Weder im Ursprungspost noch in den Folgenachrichten wurde eine konkrete Abholfrist festgelegt.
2. Kein Rücktritt, keine Fristsetzung
Ein Rücktritt nach § 323 BGB hätte mindestens eine klare Frist mit Rücktrittsandrohung erfordert.
Eine solche Fristsetzung ist nicht erfolgt.
=> Der Kaufvertrag bestand fort.
IV. Pflichtverletzung des Verkäufers (§ 280 BGB)
Der Weiterverkauf des für Pizzabaecker007 reservierten Lucky Blocks stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar.
Der Verkäufer hat die Erfüllung eigenmächtig vereitelt.
=> Selbstverschuldete Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB)
V. Rechtsfolgen
1. Art der Schuld
Da es sich um einen gleichartigen virtuellen Gegenstand handelt und der Verkäufer später erneut einen Lucky Block beschafft hat, liegt eine Gattungsschuld (§ 243 BGB) nahe.
=> Der Verkäufer muss sich an dem beschafften Ersatzstück festhalten lassen.
2. Preisbindung
Der Kaufpreis ist vertraglich fixiert auf 32 Mio.
Der Umstand, dass Zitro___ später selbst 40 Mio gezahlt hat, fällt allein in seinen Risikobereich.
=> Kein Anspruch auf Preiserhöhung.
VI. Ergebnis
Zwischen dem Käufer Pizzabaecker007 und dem Verkäufer Zitro___ ist am 21.01.2026 ein wirksamer Kaufvertrag über einen „Ich bin ein LuckyBlock“ im Originalzustand zum Preis von 32 Mio. GrieferGames-Dollar zustande gekommen.
Pizzabaecker007 hat einen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB, nämlich auf Übergabe und Übereignung eines „Ich bin ein LuckyBlock“ im Originalzustand gegen Zahlung von 32 Mio. GrieferGames-Dollar.